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Gesetzgebung und Förderung

Was gilt aktuell?

Das Gebäudeenergiegesetz (GeG)  befindet sich aktuell in einer Übergangsphase. Seit dem 1. Januar 2024 gilt im Neubaugebiet grundsätzlich: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb ausgewiesener Neubaugebiete gelten Übergangsfristen und die kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle.
Wichtig: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und in der Regel auch repariert werden. Es gibt also keine pauschale Pflicht, eine funktionierende Heizung sofort auszutauschen.

Aktueller Stand der Gesetzgebung

Nach aktuellem Stand soll das Gebäudeenergiegesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterentwickelt werden. Das parlamentarische Verfahren steht noch aus; ein Inkrafttreten ist laut aktuellem Stand bis spätestens 1. November 2026 vorgesehen. Das bedeutet: Viele Regeln können sich noch ändern. Deshalb ist eine individuelle Beratung, durch den Fachbetrieb und den Energieberater besonders wichtig.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer vom Gebäude ab:

  • Baujahr und Zustand des Hauses
  • Dämmung
  • vorhandene Heizungsanlage
  • Gasanschluss
  • Platzverhältnisse
  • Energieverbrauch
  • persönliche Wünsche
  • mögliche Förderungen
  • langfristige Betriebskosten

Nicht jede Lösung passt zu jedem Haus. Eine Wärmepumpe kann sehr sinnvoll sein, muss aber zum Gebäude und zur Heizfläche passen. Auch Hybridlösungen, Solarthermie oder moderne Brennwerttechnik können je nach Situation eine Rolle spielen.

Nicht nur auf Anschaffungskosten schauen

Gerade bei Heizungen sollte nicht nur die günstigste Lösung für den Moment entscheidend sein. Wichtig sind auch die laufenden Kosten über viele Jahre.
Fossile Energieträger können durch CO₂-Bepreisung und steigende Anforderungen künftig teurer werden. Bei neu eingebauten Gas- oder Ölheizungen sind zudem stufenweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vorgesehen: ab 2029 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %.

Beratungspflicht bei fossilen Heizungen

Wer seit dem 1. Januar 2024 eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lässt, muss sich vorher beraten lassen. Dabei geht es unter anderem um mögliche wirtschaftliche Risiken, künftige Energiepreise und gesetzliche Anforderungen. Die Beratung muss dokumentiert werden.

Wir helfen bei der richtigen Entscheidung

Wir beraten Sie persönlich und verständlich zu den Möglichkeiten für Ihr Gebäude. Gemeinsam prüfen wir, welche Heiztechnik technisch, wirtschaftlich und langfristig sinnvoll ist.
Bei Bedarf arbeiten wir mit Energieberatern zusammen, um Fördermöglichkeiten, gesetzliche Vorgaben und energetische Maßnahmen sauber abzustimmen.

Unser Ziel

Wir möchten nicht einfach irgendeine Heizung verkaufen.
Wir möchten eine Lösung finden, die zu Ihrem Haus, Ihrem Verbrauch und Ihren Zukunftsplänen passt.
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie zum aktuellen Stand und zu den passenden Möglichkeiten für Ihr Zuhause.


Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Heizungsgesetz (GEG):


Muss ich meine bestehende Heizung austauschen?

Nein.
Wenn Ihre Heizungsanlage vor dem 01.01.2024 eingebaut wurde und weiterhin funktioniert, darf sie grundsätzlich weiter betrieben, gewartet und repariert werden. Ein sofortiger Austausch ist nicht vorgeschrieben.

Darf ich heute noch eine Gasheizung einbauen?

Grundsätzlich ja.
Der Einbau neuer Gasheizungen ist weiterhin möglich. Allerdings müssen dabei bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Zudem ist vor dem Einbau eine verpflichtende Beratung durch einen Fachbetrieb erforderlich.

Sind Wärmepumpen jetzt Pflicht?

Nein.
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Heizungsart vor. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, Hybridheizungen, Fernwärme oder andere Lösungen mit erneuerbaren Energien.

Ist eine Wärmepumpe immer die beste Lösung?

Nicht unbedingt.
Ob eine Wärmepumpe sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise vom Gebäudezustand, der Dämmung, den vorhandenen Heizflächen und den persönlichen Anforderungen der Bewohner.
Deshalb sollte jede Immobilie individuell betrachtet werden.

Warum sollte ich nicht nur auf die Anschaffungskosten achten?

Eine Heizungsanlage wird häufig 15 bis 25 Jahre oder länger betrieben.
Deshalb sind nicht nur die Investitionskosten wichtig, sondern auch:

  • Energieverbrauch
  • Wartungskosten
  • Fördermöglichkeiten
  • zukünftige Energiepreise
  • gesetzliche Entwicklungen

Die günstigste Lösung heute muss nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung in den kommenden Jahren sein.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung?

Städte und Gemeinden erstellen aktuell sogenannte Wärmepläne.
Diese sollen aufzeigen, ob künftig beispielsweise Fernwärme, Nahwärme oder andere zentrale Versorgungsnetze zur Verfügung stehen werden.
Die Ergebnisse können Einfluss auf zukünftige Entscheidungen bei Heizungsanlagen haben.


Was passiert mit den Energiepreisen?

Niemand kann die zukünftige Entwicklung exakt vorhersagen.
Fest steht jedoch, dass insbesondere fossile Energieträger künftig stärker durch CO₂-Abgaben belastet werden können. Deshalb lohnt es sich, bei der Planung einer neuen Heizungsanlage auch die langfristigen Betriebskosten zu berücksichtigen.

Welche Heizung ist die richtige für mein Haus?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort.

Was empfehlen wir?

Lassen Sie sich nicht von Schlagzeilen, Fernsehdebatten oder Werbeversprechen verunsichern.
Jedes Gebäude ist anders und benötigt eine individuelle Betrachtung.
Gemeinsam finden wir die Lösung, die technisch sinnvoll, wirtschaftlich und langfristig passend für Ihr Zuhause ist.

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